AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag in der WaldFunkeln Lodge

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Lodges zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der WaldFunkeln Lodge
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Lodge / Lodges sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der WaldFunkeln Lodge, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    II. Vertragsabschluss,-partner; Verjährung
  4. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Lodge zustande. Der Lodge steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  5. Vertragspartner sind die Lodge und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Lodge gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Lodge eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  6. Alle Ansprüche gegen die Lodge verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lodge beruhen.
    III. Die WaldFunkeln Lodge ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Lodges bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preisen der
    Lodge zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Lodge an Dritte.
  8. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Lodge allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  9. Die Preise können von der Lodge ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Lodge oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Lodge dem zustimmt.
  10. Rechnungen der Lodge ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Lodge ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Lodge berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Lodge bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  11. Die Lodge ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
    IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Lodge
  13. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der WaldFunkeln Lodge geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Lodge. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Lodge zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht
    mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  14. Sofern zwischen der Lodge und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Lodge auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Lodge ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  15. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Wohneinheiten hat die Lodge die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  16. Der Lodge steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 70% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    V. Rücktritt der Lodge
  17. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Lodge in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Wohneinheiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Lodge auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  18. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Lodge gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Lodge ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  19. Ferner ist die Lodge berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere von der Lodge nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • die Lodge begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Lodge in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Lodge zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  20. Bei berechtigtem Rücktritt der Lodge entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
    VI. Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  21. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Lodges.
  22. Gebuchte Lodges stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  23. Am vereinbarten Abreisetag sind die Lodges der WaldFunkeln Lodge spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Lodge. Bei Nutzung der Lodges am Abreisetag bis 18.00 Uhr werden 70% des vollen Preises (aktuelle Preisliste) in Rechnung gestellt ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Lodge kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
    VII. Haftung der WaldFunkeln Lodge
  24. Die Lodge haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Lodge die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lodge beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Lodge beruhen. Einer Pflichtverletzung der Lodge steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der
    Lodge auftreten, wird die Lodge bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  25. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten werden bis zu einem Höchstwert von € 3000,00 zur Aufbewahrung übernommen. Für höhere Werte, bedarf es einer separaten Vereinbarung. Für die Safes in den Lodges gilt die Höchsthaftungsgrenze nach Gesetz EUR 800,- (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten). Die Lodge empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Lodge Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung der Lodge gilt vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  26. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz oder Einzelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Lodge-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Lodge nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  27. Weckaufträge werden von der Lodge mit größter Sorgfalt ausgeführt.
  28. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Lodge übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
    VIII. Service/Buchungen/Stornierung/Zahlungsmittel/Mindestaufenthalte/Haustiere/Kurtaxe (Stand Dezember 2020/Änderungen vorbehalten)
    Besenrein
    Die Lodges sind vor Abreise besenrein zu hinterlassen. Dies beinhaltet folgendes: Müll sortiert im Müllraum entsorgen, Betten abziehen, alles schmutzige Geschirr in die Spülmaschine einräumen und laufen lassen, den gröbsten Dreck auf Oberflächen bitte beseitigen, die Lodges | Wohnungen einmal gründlich durchfegen. Sollte dies bei Abreise nicht der Fall sein behalten wir uns vor einen Aufschlag von € 120,00 zu berechnen.
    Bademantelservice inbegriffen
    Das kleine Wellnesspaket steht leihweise für Euch im Zimmer bereit, mit Badetasche, Bademantel und Saunatüchern für die Nutzung des Saunabereichs in der WaldFunkeln LODGE. Ein Rucksack und ein Regenschirm stehen ebenfalls leihweise zur Verfügung. Bitte lasst diese Gegenstände am Abreisetag in der Lodge zurück. Danke. Gerne könnt Ihr über das Lodge Tablet geschätzte Gegenstände neuwertig erwerben.
    Stornierung
    Jede Stornierung bedarf der Schriftform an WaldFunkeln Lodge. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung.
    Eine Stornierung Ihrer Reservierung ist bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei möglich, für das Weihnachts- und Silvesterarrangement bis 60 Tage vor Anreise. Bei einer späteren Stornierung versuchen wir, die Lodge anderweitig zu vermieten. Sollte uns dies nicht möglich sein, stellen wir 70 Prozent des Reservierungspreises in Rechnung. Bei Kürzung Ihrer Buchung durch verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise vergüten wir sofern gebucht etwaige Leistungen wie Frühstück und Abendessen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Auf Ihren Wunsch senden wir Ihnen eine Reisekosten-Rücktrittsversicherung zu, die Sie direkt abschließen können. Auf unserer Homepage gibt es auch einen Link um die Reisekosten-Rücktrittsversicherung online abzuschließen.
    Lodge Rechnungen – Kreditkarten
    Ihre Rechnung können Sie bar in Euro, bargeldlos mit der EC Maestro Karte, mit Visa und Mastercard bezahlen.
    Reservierungswünsche
    Haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei Ihrer Buchung unter 7 Nächten keinen bestimmten Zimmerwunsch oder Etagen berücksichtigen können. Gemäß unserer Preisliste werden Kategorien bestätigt.
    Mindestaufenthalte
    An Wochenenden 4 Nächte, an Feiertagen (Pfingsten und Fronleichnam) 4 Nächte bzw. 5 Nächte (Fasching, Ostern, Himmelfahrt, Fronleichnam und 1. November ). Kürzere Aufenthalte sind als Anschlussbuchung auf Anfrage möglich, bitte beachten Sie, dass etwaige Zuschläge für Kurzaufenthalte fällig werden.
    Haustiere
    Nur auf Anfrage, ohne Futter 10,00 € pro Tag (Napf und Korb, Decke, Trockentuch sind mitzubringen). Endreinigung bei Bedarf 60,00 €.Tiere haben keinen Zugang zum Saunabereich. Haustiere dürfen nur angeleint mit dem Tierhalter in den Garten. Etwaige „Geschäfte“ dürfen nicht verrichtet werden. Eventuelle Beschädigungen gehen zu Lasten des Tierhalters.
    Kurtaxe und Hochschwarzwald Card
    Die ortsübliche Kurtaxe wird vor Ort erhoben und zuzüglich berechnet.
    Die Hochschwarzwald Cards sind bei Abreise abzugeben. Ansonsten wird einen Gebühr von € 10,00 / Card in Rechnung gestellt.
    Check in: ab 15.00 Uhr
    Check out: bis 10.00 Uhr Unsere umfangreichen Inklusivleistungen sind auf unserer Homepage und in unserer Preisliste abgebildet.
    IX. Schlussbestimmungen
  29. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
    Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  30. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der WaldFunkeln Lodge
  31. Ausschließlicher Gerichtsstand. auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Lodge. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Lodge.
  32. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  33. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
    WaldFunkeln Lodge
    Thomas und Volker Reppert OHG
    Adlerweg 17
    79856 Hinterzarten
    HRA 320178 Freiburg
    Geschäftsführer Thomas Reppert