AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag in der WaldFunkeln Lodge

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Lodges zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der WaldFunkeln Lodge.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Lodge/Lodges sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der WaldFunkeln Lodge, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Lodge zustande. Der Lodge steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind die Lodge und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Lodge gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Lodge eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegen die Lodge verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lodge beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die WaldFunkeln Lodge ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Lodges bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise der Lodge zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Lodge an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Lodge allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

Die Preise können von der Lodge ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Lodge oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Lodge dem zustimmt.

Rechnungen der Lodge ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Lodge berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Lodge bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

IV. Rücktritt des Kunden

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der WaldFunkeln Lodge geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Lodge. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Sofern ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Lodge ausübt.

Bei nicht in Anspruch genommenen Wohneinheiten hat die Lodge die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

V. Rücktritt der Lodge

Die Lodge ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht geleistet werden oder andere sachliche Gründe vorliegen (z. B. höhere Gewalt, irreführende Angaben zur Buchung).

Bei berechtigtem Rücktritt der Lodge entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Lodges. Gebuchte Lodges stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.

Eine Verlängerung der Nutzung bedarf der Zustimmung der Lodge. Bei Nutzung der Lodges am Abreisetag bis 18.00 Uhr werden 70 % des vollen Preises berechnet, danach 100 %.

VII. Haftung der WaldFunkeln Lodge

Die Lodge haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ausnahmen gelten für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten besteht eine Haftungsgrenze von € 3000,00, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

VIII. Service, Buchungen, Stornierung, Zahlungsmittel, Mindestaufenthalte, Haustiere, Kurtaxe

Besenrein

Die Lodges sind vor Abreise besenrein zu hinterlassen. Dies beinhaltet das Sortieren des Mülls, das Abziehen der Betten und das Einräumen des schmutzigen Geschirrs in die Spülmaschine.

Bademantelservice

Ein Wellnesspaket mit Badetasche, Bademantel und Saunatüchern steht leihweise zur Verfügung. Diese Gegenstände müssen am Abreisetag zurückgelassen werden.

Stornierung

Stornierungen sind bis 22 Tage vor Anreise kostenfrei. Bei späteren Stornierungen gelten die vertraglichen Bedingungen.

Zahlungsmittel

Rechnungen können bar, mit EC-Karte, Visa oder Mastercard bezahlt werden.

Mindestaufenthalte

Wochenendaufenthalte erfordern eine Mindestdauer von 4 Nächten, an Feiertagen können längere Aufenthalte erforderlich sein.

Haustiere

Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt. Es fallen Gebühren von € 10,00 pro Tag an, sowie gegebenenfalls eine Endreinigungsgebühr.

Kurtaxe

Die ortsübliche Kurtaxe wird zusätzlich berechnet.

IX. Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist der Sitz der Lodge. Es gilt deutsches Recht.

WaldFunkeln Lodge

Thomas und Volker Reppert OHG
Adlerweg 17
79856 Hinterzarten
HRA 320178 Freiburg
Geschäftsführer: Thomas Reppert